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Neulenker

Appell an Neulenker , Erstellt von Robert Jetter, Urdorf

Der Neulenker

Das Führen eines Fahrzeuges nach bestandener Fahrprüfung ist noch
keine Garantie für eine ausgereifte Fahrkompetenz im Strassenverkehr.
Dieser „Verkehrssinn“ kann nur mit steter, konzentrierter Übung
angeeignet werden und dauert in Regel ca. 5 Jahre mit mindestens 50‘000
gefahrenen Kilometern.

Diese Statistik zeigt auf, dass die Unfallkurve nach dem zweiten „Betriebsjahr“ am höchsten ist. Einerseits wiederspiegeln diese Zahlen, dass nach dem Erlangen des befristeten Fahrausweises,  d.h. nach  der Einfahrzeit, die Risikogrenze sinkt und der Fahrer seine Perfektions- und Konzentrations-fähigkeit verliert.  Weit einschneidender  ist jedoch die Tatsache, dass sich vermehrt Lernfahrer anmelden, welche ihr Permis nur aus gesellschaftlichen Gründen erstehen und dann in der Folge einige Jahre bis zum Erwerb und Einsatz eines Fahrzeuges (ältere Occasionen ohne ESP) zuwarten. Diese Lenker können in dieser Zeit viel Erlerntes vergessen und stellen ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr dar. Hier wäre eine Wiedereinsteigerlektion zu empfehlen. Als Prophylaxe gegen solche Risiken offeriert die Fahrschule JETTER allen ehemaligen Fahrschüler/Innen, welche die Erstausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben, eine kostenlose Wiedereinsteigerlektion. Dieses Angebot ist bis zu 36 Monaten nach Prüfungsabschluss gültig

Neulenker verunfallen häufiger oder fahren oft zu schnell, weil ihnen nicht bewusst ist, wann und warum eine bestimmte Geschwindigkeit zu hoch ist. Sie gehen meist nicht bewusst ein Risiko ein, sondern erkennen das Riskante ihres Fahrstiles nicht. Andere, meist jugendliche Neulenker, glauben wiederum, dass diese Problematik nur für andere, aber nie für sie persönlich zutreffen wird, da sie mit den bis heute gelernten Gefahren (Fussgänger, Moped etc.) meist mehr oder weniger problemlos umgehen konnten. Diese Gruppe der unerfahrenen Fahrer stellt übrigens mit 60% den Hauptteil der so genannten Auffälligen.

Es wäre aber auch falsch zu behaupten, dass Auffällige allgemein einen schlechten Charakter hätten. Sozialcharakter und Verkehrscharakter sind nicht immer deckungsgleich. So manch schwer Kriminelle fährt ausgezeichnet unfall- sowie bussenfrei Auto oder Motorrad. Umgekehrt gibt es viele Menschen mit einem tadellosen Sozialcharakter, die schon öfters Verkehrsunfälle verursachten oder Verkehrsvorschriften verletzt haben, weil sie mit den Gefahren des Strassenverkehrs und den Grenzen ihres Fahrzeuges noch nicht genügend vertraut waren bzw. ihre Selbsteinschätzung nicht zutraf.

Ausserdem möchte ich behaupten, dass diese Problematik hauptsächlich geschlechts-, berufs- sowie herkunftsspezifisch zu bewerten ist. In der Fahrausbildung bei Neulenkern wird in der Verkehrkunde versucht, innert 8 Stunden den Neulenker über die Zusammenhänge im Strassenverkehr (Gefahren erkennen, bewältigen und vermeiden) zu schulen. Leider wird in diesem Zusammenhang zu wenig markant auf die Folgen von Verfehlungen – mit visuellen Facts, die dann im Gehirn auftauchen sollten, wenn Gefahr droht -hingewiesen.

  • Strassenverkehrsunfälle sind nach wie vor die häufigste Todesursache bei 18 – 24 Jährigen!
  • In der EU werden jährlich 15'000 junge Menschen Opfer eines Verkehrsunfalls!
  • In der CH waren es im Jahr 2011 insgesamt 320 Tote (im ersten Halbjahr 2012 - 166 Personen).

Wie manchen verunfallten Neulenker hört man im nachhinein klagen: „Wenn ich das gewusst hätte!!!“ Er meint aber damit: „Wenn ich das nur bewusst zur Kenntnis genommen hätte.“

Das Hineinwachsen des Menschen in das soziale Feld des Strassenverkehrs ist mit einer Unzahl von Gefahren und Unkenntnissen verbunden, welche leider zu vielen Unfällen führen. Die Statistik beweist klar, dass die meisten Unfallopfer in der Alterstufe von 18 bis 23 Jahren zu finden sind.

Würde man diese Risikogruppe analysieren, würde man viele Opfer aus Neulenkern des Autogewerbes finden.

In der Praxis werden z.B oft Automechanikerlehrlinge nach 10 Stunden Fahrschule zur Prüfung zugelassen. Es liegt aber auf der Hand, dass gerade dieser Berufszweig, der täglich mit dem Auto zu tun hat, die Risiken des Verkehrs merklich unterschätzt.Oder glauben Sie, ein Lehrling würde z.B. seine – mit dem Stiftenlohn hart erarbeiteten – Breitreifen nicht testen wollen? Kommt noch der gefährliche Gruppeneffekt auf der Heimfahrt nach einer Party dazu („Zeig uns nun mal was in deiner Kiste steckt!“), ist der verhängnisvolle Unfall vorprogrammiert.

Es braucht viel Vernunft und Charakter um mit einem Fahrzeug vernünftig umzugehen. Hier sind Personen (Eltern, Lehrmeister, Fahrlehrer) gefragt, welche den Neulenkern als Vorbilder die Fähigkeiten zur realistischen Selbsteinschätzung vermitteln.

Neben dem unsäglichen Leid, welches die Unfallopfer den Hinterbliebenen hinterlassen, sind die strafrechtlichen und körperlichen Folgen, welche die jugendlichen Unfallverursacher ein ganzes Leben verfolgen und belasten können. Wer ein Instrument spielen kann, ist noch lange nicht fähig, in einem Orchester mitzuspielen!

Zum Thema „Raser“ möchte ich folgendes Statement abgeben:
Raser gab es, gibt es und wird es immer geben, solange das männliche Geschlecht mit dem sogenannten „Jägergen“ zur  Welt kommt. Während dieses Gen in prähistorischer Zeit überlebenswichtig war, kann es heute im Umgang mit dem Automobil unermesslichen Schaden anrichten. Dies soll keine Entschuldigung bedeuten, denn der Führer eines Automobils muss bei auftauchenden Verkehrsemotionen seinen Jägerinstinkt  jederzeit  unter Kontrolle haben bzw. seine Fahrtüchtigkeit ausweisen (Art31 SVG)
Zur Prophylaxe von Geschwindigkeitsexzessen sind folgende Maßnahmen  zwingend:
-Der Einbau der Blackbox muss bei Neulenkern bis zum 28. Altersjahr zwingend vorgeschrieben werden. Somit ist Gewähr geboten, dass der Richter bei  Verstößen exakte Vorgaben besitzt und der Lenker jederzeit Kenntnis hat, dass im Nachhinein keine Ausreden und Ausflüchte geltend gemacht werden können.
-Umgehender  Sicherungsentzug  der Fahrerlaubnis bei verschuldeten Unfällen mit Todesfolgen bis zur Urteilsverkündung für alle Kategorien.
-Minimale Ausweis-Entzugsdauer von 3 Monaten auf 2 bis 4 Jahre erhöhen.
-Der WAB (Obligatorischer Weiterbildungskurs für Neulenker) muss die erste Lektion in den ersten sechs Monaten nach Erteilung der provisorischen Fahrerlaubnis abgelegt werden. Verlängerungen sollen nur in begründeten Ausnahmefällen gegen Entgelt möglich sein. In diesen Kursen muss noch expliziter  auf die Gefahren und Auswirkungen für Täter und Opfer von Geschwindigkeitsexzessen sowie der  Gebrauch  von Alkohol und Drogen hingewiesen werden.
Ebenfalls wäre das theoretische Zulassungsverfahren, welches heute in der Schweiz ein unbegrenztes „Durchfallen“ zulässt, zu überdenken. Weiter erachte ich die Laienbegleitung  in privaten Fahrzeugen, (ohne Doppelpedalen und Spiegel) im heutigen Strassenverkehr äusserst  fragwürdig und risikoreich.  Diesbezüglich sollte der Fahrschüler mindestens die Hauptausbildung in der Fahrschule abgeschlossen haben, bevor er mit der gesetzlich geregelten Begleitung fahren darf.
Neben dem unsäglichen Leid, welches  Raser anderen und sich selbst zufügen, können Sie im Laufe ihres Lebens die von der Versicherung gestellten Regressforderungen nie begleichen und werden meist zum Sozialfall. Es gibt immer nur Verlieren!

 

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